Vertragsapotheken

Um Kooperationspartner der Deutschen Patienten Fürsorge AG zu werden muss ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen werden. Dies ist ausschließlich Blisterzentren vorbehalten, welche nach § 13 AMG hochwirksame Arzneimittel patientenindividuell verblistern dürfen.

Das Team von

DPF Deutsche Patienten Fürsorge Aktiengesellschaft

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