Um Kooperationspartner der Deutschen Patienten Fürsorge AG zu werden muss ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen werden. Dies ist ausschließlich Blisterzentren vorbehalten, welche nach § 13 AMG hochwirksame Arzneimittel patientenindividuell verblistern dürfen.
Das Team von
DPF Deutsche Patienten Fürsorge Aktiengesellschaft
DPF Deutsche Patienten Fürsorge Aktiengesellschaft Oberhachinger Straße 15