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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Patienten Fürsorge Aktiengesellschaft

Nachfolgend „DPF AG“.

  1. Der Auszahlungsanspruch (= Dividendenanspruch) eines Aktionärs beginnt ab dem Datum, an dem der Zahlungseingang für den Aktienkauf auf dem Bankkonto der DPF AG verbucht wird und an dem der Zahlungseingang der Erlöse aus den Einkaufsvorteilen eines Vertragsgroßhandels durch die Medikamenten(erst)bestellung dieses Aktionärs über eine Vertragsapotheke auf das Bankkonto der DPF AG erfolgt ist.
  2. Der Auszahlungsanspruch eines Aktionärs bezieht sich auf den Monat, in dem der Zahlungseingang der Erlöse aus den Einkaufsvorteilen eines Vertragsgroßhandels durch die Medikamenten(erst)bestellung dieses Aktionärs über eine Vertragsapotheke auf das Bankkonto der DPF AG erfolgt ist. Dieser Aktionär ist in diesem Monat auszahlungsberechtigt.
  3. Ein Aktionär, der in einem Monat keine Zahlungseingänge durch Erlöse aus Einkaufsvorteilen eines Vertragsgroßhandels aufweist, erhält in diesem Monat keine Auszahlung. Dieser Aktionär ist in diesem Monat nicht auszahlungsberechtigt.
  4. Der Auszahlungsanspruch endet ab dem Datum der Auszahlung an den Aktionär bzw. ab dem Datum der Abtretung des Auszahlungsanspruchs durch den Aktionär an die Deutsche Fürsorge Holding GmbH und nach (Vorab)Auszahlung an den Aktionär.
  5. Die Auszahlung wird entweder bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres oder bis zum Ende des Monats, in dem die Auszahlungsberechtigung des Aktionärs entstanden ist, durch die DPF AG auf das Bankkonto des Aktionärs überwiesen.
  6. Der Aktionär erhält bei jeder Auszahlung den Nachweis der Auszahlungsberechnung auf seine E-Mail-Adresse.
  7. Auszahlungen erfolgen ausschließlich in EURO.
  8. Es gelten die Auszahlungen auf der jeweils aktuellen Artikelliste. Die Auszahlungen werden alle 2 Wochen aktualisiert. Sie gelten unter Vorbehalt von Preisänderungen, Artikeländerungen und der Verfügbarkeit der einzelnen Artikel.
  9. Die geschätzte minimale und maximale Auszahlung pro Aktie stellt eine unverbindliche Bandbreite dar. Die Höhe der Auszahlung hängt davon ab, wie viele Aktionäre welche Artikel in dieser Aktienkategorie in welcher Menge im jeweiligen Monat bestellen und welche Einkaufsvorteile der Vertragsgroßhandel für diese Artikel in dem jeweiligen Monat ausgehandelt hat. Auf Grund der Änderungen in den Artikelpreisen, den ausgehandelten Einkaufsvorteilen, der Artikelzusammenstellung, den Artikelbestellmengen und der Artikelverfügbarkeit sind die monatlichen Auszahlungen für jede Aktienkategorie sehr unterschiedlich.
  10. Die Auszahlung ist Netto nach allen Steuern, unter der Voraussetzung, dass der Aktionär seine Kirchensteuerpflicht im Antragsformular korrekt angegeben hat. Der Aktionär erhält nach Ablauf eines Kalenderjahres bis zum 31. März des Folgejahres eine endgültige Aufstellung seiner Jahresauszahlung einschließlich einer Aufstellung seiner ggf. vorausgezahlten und abgetretenen Zahlungsansprüchen. Aktionäre können nach Vorlage der Steuererklärung der DPF AG ggf. die Freistellung der Dividendensteuer in Höhe von 25 % bei ihrem Finanzamt beantragen.
  11. In Abhängigkeit der ausgehandelten monatlichen Einkaufsvorteile durch den Vertragsgroßhandel kann sich die Aktienkategorie für jeden Artikel ändern. Die aktuell gültige Aktienkategorie für jeden Artikel ist in der jeweils aktuellen Artikelliste gelistet. Sie gilt unter Vorbehalt der Preisänderungen und der Verfügbarkeit des Artikels.
  12. Jeder Aktionär erhält monatlich per Mail eine Übersicht der im vorherigen Monat realisierten Nettoauszahlung seiner Aktie(n). Voraussetzung hierfür ist, dass er im vorherigen Monat für mindestens einen Artikel, der seiner Aktie zugeordnet ist, bei einer Vertragsapotheke seiner Wahl ein Rezept eingereicht hat, dass diese Vertragsapotheke für mindestens einen Artikel eine Bestellung bei einem Vertragsgroßhandel getätigt hat, dass die Vertragsapotheke die Ware von einem Vertragsgroßhandel geliefert bekommen und diese die Warenrechnung an den Vertragsgroßhandel bezahlt hat.